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Scheitholz

 

Gut abgelagertes Scheitholz ist eine Möglichkeit. Kamine vermitteln zwar eine gewisse Wohnbehaglichkeit, sind in der Regel aber nicht allein als Raumheizung geeignet. Wirkungsvoller ist da ein Kachelofen, der in vielen Varianten am Markt angeboten wird und meist in größeren Räumen zum Einsatz kommt. Holzscheite sind aber auch Energielieferant für Scheitholzkessel, - die manuell aufgelegt, - einen kontinuierlichen Heizungsbetrieb gewährleisten. Diese Art der Brenntechnik eignet sich sowohl im Einsatz im Ein-Familienhaus, als auch in größeren Objekten und ist als vollwertige Heizung anzusehen. Scheitholz wird heute auch industriell aufbereitet und ist in verschiedenen Größen erhältlich. Wie andere Brennstoffe auch, kann er angeliefert werden. Nach der novellierten ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) muss der Brennstoff Scheitholz trocken sein. Der Wassergehalt darf nicht über 20 Prozent liegen (bzw. Feuchtegehalt < 25 Prozent). Die Schornsteinfeger haben hierzu die Berechtigung dies nachprüfen zu können.

 

Stückholzkessel (Scheitholzkessel)

bieten die Chance, sehr günstige Brennstoffpreise zu realisieren. Dafür müssen deutliche Abstriche beim Bedienungskomfort in Kauf genommen werden. Durch den Einsatz von Pufferspeichern läßt sich auch hier eine höhere Kontinuität der Wärmelieferung und eine Begrenzung des Bedienungsaufwands erreichen.

Bei Stückholz bzw. Scheitholz handelt es sich in der Regel um Brennholz von mehr als 14 cm Durchmesser. In Einzelöfen und Kesseln werden normalerweise Längen von 30 bis 100 cm verbrannt. Um eine optimale Verbrennung zu erreichen, wird das Holz zur Trocknung aufgeschichtet und sollte ein (Fichte) bis zwei Sommer (Buche) gelagert werden. Um die Trocknung zu optimieren, kann das Stückholz vor der Lagerung mit einem maschinellen Spaltgerät oder einer Axt gespalten werden. Eine Alternative bei großen Mengen und hohen Ansprüchen in Bezug auf Qualität und Lieferzeitpunkt ist die thermische Trocknung.

 

Holzvergaserkessel

liegen im Leistungsbereich (nicht unter 15 kW) weit über dem, was ein einzelnes Niedrigenergiehaus an Wärme benötigt. Allenfalls in Kombination mit einem sehr großen Pufferspeicher und einer Solaranlage für die Heizungsunterstützung in der Übergangszeit ist der Holzvergaserkessel vor allem im ländlichen Bereich für Gebäude mit höherem Wärmebedarf eine mögliche Option. Unter Umständen lassen sich Kosten dadurch senken, dass über ein kleines Wärmenetz mehrere Gebäude von einem solchen Kessel versorgt werden können.

 

Holz- oder Pelletöfen mit Wassertasche

Sowohl für die Verbrennung von Scheitholz wie für Pellets werden Öfen angeboten, die zwischen 70 % und 90 % ihrer Leistung an ein wassergefülltes Heizsystem abgeben. So wird es möglich, mit dem Einzelofen auch den Warmwasserspeicher zu erwärmen und weit entfernt liegende Räume zu heizen. In einem Niedrigenergiehaus reicht die Leistung eines einzelnen Ofens für das gesamte Gebäude. Diese Anordnung hat Vor- und Nachteile. Positiv ist die Behaglichkeit, die von dem Ofen im Wohnraum ausgeht, nachteilig kann eine unerwünschte Wärmeabgabe im Aufstellraum werden, z. B wenn in der warmen Jahreszeit mal wegen fehlender Sonne die Nachheizung des ansonsten solar beheizten Warmwasserspeichers nötig wird. Ein weiteres Problem ist die Zuführung der Verbrennunsluft in einem dichten Haus mit Lüftungsanlage. Eine Abluftanlage oder auch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, bei welcher der Zuluftventilator ausgefallen ist, verursachen einen leichten Unterdruck im Wohnraum. Ist der Ofen und die Abgasanlage nicht zu 100 % dicht, dann besteht die Gefahr, dass Abgase in den Aufstellraum gelangen. Das gleiche Problem verursachen auch eine Dunstabzugshaube in der Küche oder ein Abluftwäschetrockner. Die einzige brauchbare Lösung ist ein Ofen, der raumluftunabhängig betrieben wird. Die Verbrennungsluft wird bei diesen Geräten von außen über eine Rohrleitung zugeführt. Wichtig ist dabei auch, dass der Abgasweg vollkommen dicht ist und auch an eine Lösung gedacht wird, um den Ofen zum Nachfüllen von Brennstoff öffnen zu können. Möglich ist z. B das automatische zeitweilige Abschalten der Lüftungsanlage. In jedem Fall müssen Sie die Installation eines Ofens in einem Haus mit Lüftungsanlage mit dem Schornsteinfeger abstimmen, denn er muss die Anlage prüfen und abnehmen.

Die auf den ersten Blick phantastischen Einsparungswerte für den Primärenergieeinsatz sind aber nur ein Teil der Wahrheit. Sie entstehen aus der Tatsache, dass die im Holz chemisch gespeicherte Wärme gar nicht betrachtet wird. Sie wird genauso wie Sonnenenergie als regenerativ gewertet. Es werden also nur die Motorsäge, der LKW-Transport und das Sägewerk berücksichtigt. Diese Festlegung ist einerseits gerechtfertigt, da Holz ein nachwachsender Rohstoff ist, berücksichtigt aber andererseits nicht die insgesamt sehr eng begrenzten Biomassepotenziale. Feuerungstechnisch können Holzkessel bzw. -öfen nicht mit Gas-oder Ölkesseln mithalten. Eine Brennwertnutzung ist zwar technisch möglich, hat sich aber wegen der hohen Kosten noch nicht am Markt durchgesetzt. Im Schnitt sind Pelletbrenner deshalb ca. 10 % schlechter als Gasbrennwertgeräte. Zudem benötigen Pelletkessel (hauptsächlich für den Zündvorgang) im Mittel etwa doppelt so viel Hilfsstrom.

 

Förderung: Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).

Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % gewährt, sofern sie mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O²-Gehaltes im Abgasrohr) ausgestattet sind und über einen Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55 l/kW verfügen. Der Zuschuss beträgt 50 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der EU 2003 Nr. L 124/S. 36ff.) sowie Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Kontraktoren).  

 

www.hessen-energie.de

 

 

Regionales Beispiel:

 

 

Gute Beispiele energetische Sanierung Fuldaer Zeitung
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