Pellets


Holzpellets sind kleine genormte Presslinge (Pellets) aus dem heimischen Rohstoff Holz. Diese können in einer speziellen Heizungsanlage, dem Pelletofen, an Stelle von Öl oder Gas verbrannt werden und sorgen so für Wärme im Haus.

 

Will man eine Pellets-Heizung betreiben, benötigt man einen Lagerraum für die Holzpellets und einen entsprechenden Pelletofen.

Die Wirtschaftlichkeit einer Holzpellet-Heizung hängt vor allem von der Einschätzung der zukünftigen Öl- und Gaspreise ab. Im Gegensatz zu den fossilen Brennstoffen Kohle, Öl und Erdgas, die in nicht allzu ferner Zeit knapp und teuer werden und zudem die Atmosphäre mit immer mehr Kohlendioxyd belasten, haben nachwachsende Brennstoffe wie Holz den Vorteil, dass sie sich in einem Kreislauf befinden. Werden die Wälder nachhaltig bewirtschaftet, dann wird nur so viel Holz entnommen, wie nachwächst. Und das Kohlendioxyd, das bei der Verbrennung entsteht, wird von den nachwachsenden Bäumen wieder aufgenommen.

Zu bedenken ist, dass von vielen Seiten auf Biomasse gesetzt wird: Von den Stromanbietern, den Gasversorgern, den Treibstoffproduzenten. Man muss deshalb davon ausgehen, dass auch die Preise für nachwachsende Energie zukünftig weiter steigen werden. Problematisch bei der Nutzung von Biomasse sind die Feinstäube. Das sind vom Abgas mitgeführte winzige Aschepartikel. Die Industrie bietet bereits Geräte zur Zurückhaltung dieser Stäube an, ähnlich den Elektrofiltern an Großfeuerungen.

 

Ferner können bei einer unvollständigen Verbrennung Schadstoffe entstehen: Kohlenmonoxyd und polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK), um nur die wichtigsten zu nennen. Technisch ist es eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe Holz sauber zu verbrennen. Das bekommen moderne Holzvergaser- und Pelletkessel im Dauerbetrieb schon recht gut hin; das Problem sind hauptsächlich die Startvorgänge. Diese dauern umso länger, je größer der Brennraum ist (mehr Masse muss erwärmt werden).

Pelletanlagen verwenden heimische, regenerative Rohstoffe und haben damit einen niedrigen Primärenergiebedarf. Die Anforderungen der EnEV 2009 können so bereits unter Einhaltung des minimalen Wärmeschutzes der Gebäudehülle eingehalten werden. Gleichzeitig erfüllen Pelletanlagen direkt die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien nach dem EEWärmeG, wenn der Wärmeenergie bedarf zu mindestens 50 % daraus gedeckt wird und der Kesselwirkungsgrad

• bis einschließlich 50 kW Leistung mindestens 86 %

und

• über 50 kW Leistung mindestens 88 % beträgt. Der Nachweis der Einhaltung der im EEWärmeG geforderten Mindestkesselwirkungsgrade erfolgt immer durch Angaben des Herstellers. Die Mindestdeckung des Wärmeenergiebedarfs ist bei alleiniger Beheizung durch Pelletanlagen gegeben.

 

Foto: Hessische Energiespar-Aktion, "Effiziente Heizsysteme für Wohngebäude"
Foto: Hessische Energiespar-Aktion, "Effiziente Heizsysteme für Wohngebäude"

Die kleinen Presslinge aus Sägespänen ermöglichten den Bau von Holzkesseln kleiner Leistung mit einem vergleichsweise winzigen Brennraum, der in etwa fünf Minuten seine Betriebstemperatur erreicht. Für ein Niedrigenergiehaus ist allein schon wegen des geringen Wärmebedarfs ein Pelletkessel oder auch ein Pelletofen jeder anderen Technik der Holzverbrennung vorzuziehen. Scheitholzöfen erreichen selbst bei sorgfältigster Bedienung und gut durchgetrocknetem Holz nicht annähernd ähnlich gute Abgaswerte wie Pelltbrenner. Das zeigt schon ein Blick auf die Grenzwerte der aktuellen Immissionsschutzverordnung: Für Scheitholzöfen sind derzeit 2 g und für Pelletöfen nur 0,4 g Kohlenmonoxyd pro m³ Abgas zugelassen. Einen umfassenden Überblick zum technischen Stand der Holz- und Pelletöfen gibt das Heft 11/2011 der Stiftung Warentest.

 

Holzpellets sind genormte, zylindrische Presslinge aus getrocknetem, naturbelassenem Restholz (Sägemehl, Hobelspäne, Waldrestholz) mit einem Durchmesser von ca. 4 - 10 mm und einer Länge von 20 - 50 mm. Sie werden ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln unter hohem Druck hergestellt und haben einen Heizwert von ca. 5 kWh/kg. Damit entspricht der Energiegehalt von einem Kilogramm Pellets ungefähr dem von einem halben Liter Heizöl.

Die Qualitätsanforderungen für den genormten Brennstoff sind in Deutschland in der DIN 51731 und in Österreich in der ÖNORM M 7135 festgelegt. Seit Frühjahr 2002 ist zusätzlich ein neues Zertifikat, die DIN plus, auf dem Markt, das die Vorzüge der DIN 51731 und der ÖNORM M 7135 vereint und darüber hinaus Anforderungen an Abriebfestigkeit und Prüfverfahren.

Nähere Informationen zu Qualitätsstandards und zur ENplus Zertifizierung finden sich unter www.enplus-pellets.de.

 

Holzpellets müssen trocken transportiert und gelagert werden. Bei bestehenden Einfamilienhäusern kann z.B. ein vorhandener Öllagerraum zum Lager für Pellets umgebaut werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Pellets in Kunststoff-, Betonbehältern oder in Silosäcken zu lagern. Möglich ist grundsätzlich auch die Lagerung von Pellets in Erdtanks ausserhalb des zu beheizenden Gebäudes.

Grundsätzlich werden auf dem Markt momentan vier verschiedene Heizungssysteme für Pellets angeboten, die sich v. a. in Bezug auf ihre Leistung und ihren Bedienkomfort unterscheiden:

- Einzelöfen mit und ohne Wasssertasche

- Reine Pellet-Zentralheizungskessel (als Kompaktanlage oder mit Saug- oder Schneckenförderung)

- Kombikessel

 

Pellets können sowohl in Einzelöfen wie in Zentralheizungen genutzt werden. In beiden Fällen haben sie gegenüber Stückholzkesseln und -öfen den Vorteil, dass eine Fehlbedienung praktisch ausgeschlossen ist. Eine elektronische Regelung kümmert sich um die Zündung, den Brennstoffnachschub, die nötige Zuluftmenge und schaltet bei Erreichen der Solltemperatur die Anlage auch ab. Große Komfort- und Preisunterschiede bei Pelletfeuerungen gibt es bezüglich der Brennstofflagerung und des Transports zum Vorratsbehälter des Brenners. Während Einzelöfen und kleine Zentralheizungen oft manuell aus Säcken befüllt werden, sind bei größeren Zentralheizungen maschinelle Förderanlgen mit Schnecken oder Druckluft üblich. Damit erreichen Pelltheizungen fast den gleichen Komfort wie Ölkessel. Einzig das Ausleeren der Ascheschublade fällt alle paar Wochen als zusätzliche Aufgabe an. Ob für Sie ein manuelles Füllen der Heizung in Frage kommt, hängt in erster Linie vom Wärmebedarf Ihres Hauses ab. Die sparsamen Passivhausbewohner kommen pro Winter mit rund fünfundvierzig 10 kg-Säcken aus. Der komfortliebende Haushalt im „Effizenzhaus 70“ müsste hingegen schon etwa 2,7 Tonnen in jedem Jahr bewegen. Das ist im Normalfall nur mit mechanischer Hilfe zu bewältigen. Das größere Pelletlager und die mechanische Förderanlage verteuern die Heizanlage zudem deutlich.

 

Pellet-Einzelöfen

Pelletöfen decken einen Leistungsbereich von ca. 2 kW bis ca. 10 kW ab. Mit diesem Leistungsspektrum kann ein großer Raum oder auch ein komplettes (Niedrigenergie) Haus beheizt werden.

 

Je nach Einsatzzweck (Raum / Haus) muss daher zwischen Luftgeräten und Kesselgeräten unterschieden werden. Erstere geben ihre Wärme nur an die Raumluft ab - wie jeder normale Kachel- oder Kaminofen auch. Mit Kesselgeräten kann zusätzlich zur Luft im Aufstellraum des Ofens das Wasser für einen Heizkreislauf und das Brauchwasser erwärmt werden. Eine gängige Aufteilung der Wärmemengen ist Wasser / Luft 50 / 50 bzw. 80 / 20. Pelletöfen, die mehr als nur heiße Luft (sprich also auch heißes Wasser) erzeugen, werden ebenso wie Pelletkessel mit 1.500 Euro Bundesförderung bedacht. Die Pellets werden mittels einer Schnecke automatisch aus dem Vorratsbehälter in den Verbrennungsraum gefördert und elektrisch gezündet. Die Menge der eingetragenen Pellets wird hierbei durch die zuvor gewünschte Heizleistung bzw. Raumtemperatur bestimmt. Durch den Einbau einer Wassertasche und den Anschluss an ein Heizsystem können Einzelöfen auch zu Zentralheizungsanlagen erweitert werden. Das in der Wassertasche des Einzelofens erwärmte Wasser wird hierbei an das Heizsystem abgegeben und kann somit zur Beheizung anderer Räume sowie zur Brauchwassererwärmung genutzt werden.

 

Reine Pellet-Zentralheizungskessel

Sollen Ein- und Zweifamilienhäuser allein mit Hilfe von Holzpellets beheizt werden, können sogenannte Pellet-Zentralheizungen im Heizraum eines Gebäudes installiert werden. In der Regel handelt es sich dabei um Zentralheizungskessel, die über eine Förderschnecke oder eine Saugaustragung mit einem Lagerraum oder -tank verbunden, aus dem die Pellets automatisch zum Heizkessel transportiert werden. Dabei ist der Lagerraum im Idealfall so konzipiert, dass er nur einmal im Jahr mit Hilfe eines Pelletstankwagens aufgefüllt werden muss. Eine Beschickung von Hand entfällt hierdurch. Ebenfalls im Handel sind sogenannte Kompaktanlagen. Diese besitzen einen größeren Vorratsbehälter, der von Hand mit Pellets bestückt werden muss. Empfohlen wird hierbei ein Vorratsvolumen von mindestens 400 l.

Die Abbildung zeigt eine Pellet-Zentralheizung mit Förderschnecke. Anstelle der Förderschnecke kann wahlweise auch eine Anlage mit Saugaustragung gewählt werden. Die Austragung der Pellets durch eine Saugförderung hat den Vorteil, dass der Lagerraum der Pellets nicht zwangsweise im Nachbarraum liegen muss, sondern sich auch in größerer Entfernung (bis zu 20 m) und nicht unbedingt ebenerdig zum Heizraum befinden kann.

 

Kombikessel

Neben reinen Pelletsheizungen bieten einige Firmen auch Zentralheizungen an, die wahlweise mit Pellets oder Stückholz betrieben werden können. Mit wenigen Handgriffen oder automatisch lassen sich diese Kessel jederzeit auf Handbetrieb umstellen und mit Stückholz befeuern. Eine weitere Kombinationsmöglichkeit der Brennstoffe Pellets und Stückholz bietet sich durch das Anflanschen eines Pelletsbrenners an einen Stückholzkessel.

In der Augustausgabe 2005 der Zeitschrift „test“ veröffentlichte die Stiftung Warentest ihre Ergebnisse der Prüfung von Holzpellet-Zentralheizungen. Für die Verbraucher zeigen die Prüfergebnisse, dass Pelletheizungen eine gute und umweltfreundliche Alternative zu Öl- und Gasheizungen darstellen. Für die im Vergleich zu konventionellen Heizungen noch sehr junge Pelletstechnologie wird das Prüfungsergebnis als erfolgreich bewertet. Allerdings geht auch eine Ermahnung an die Hersteller von Pelletheizungen, die Produkte noch weiter zu verbessern und sich mehr Mühe bei der Erstellung von Betriebs- und Montageanleitungen zu geben.

Die Pelletproduktion und ihre Kapazitäten

Seit dem Jahr 2000 ist das Interesse an einer Pelletproduktion in Deutschland stark gestiegen. Die sehr stürmische Entwicklung auf dem Pelletmarkt führt dazu, dass ein Überblick über die Marktteilnehmer und die Marktentwicklung sehr schwierig ist.

 

Pelletsvertrieb

 

Die absolute Zahl an Lieferanten erscheint als vergleichsweise hoch, ganz eindeutig ist aber eine Konzentration der Lieferanten auf Süddeutschland festzustellen, während dagegen Interessenten aus Nord- und Ostdeutschland noch erhebliche Schwierigkeiten haben, einen Händler in ihrer näheren Umgebung zu finden. Da es jedoch eine Vielzahl von Anbietern gibt, die auch überregional bzw. in ganz Deutschland ihre Pellets vertreiben, ist auch in diesen Regionen der Bezug von Pellets sichergestellt.

 

Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletsanlagen) sind förderungsfähig. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der EU 2003 Nr. L 124/S. 36ff.) sowie Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Kontraktoren).

Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % gewährt. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %. Für Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 1.000 Euro. Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein und bei Anlagen bis 50 kW ist erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt.

 

Quellen:

 

www.iwr.de/bio/holzpellets
www.hessen-energie.de
www.hessen-pellets.de

www.brennholzwerk-fulda.de
www.saegewerk-hosenfeld.de

 

 

Regionale Beispiele:

 

Gute Beispiele energetische Sanierung Fuldaer Zeitung
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